Religionsfreiheit

Im Manifest der Zarin Katharina II. war deutlich festgehalten dass Jeder, der aus dem Ausland im russischen Reich ansiedelt, seinen Glauben ausüben darf. Die Siedler sollten das Recht haben, Gotteshäuser mit Glockentürmen zu bauen, so wie ihre eigenen Kirchendiener einzusetzen. Lediglich Klöster durften nicht erbaut werden. Im sechsten Kapitel des Manifestes steht:

"Jedoch wird dabei jedermann gewarnt, keinen in Russland wohnhaften christlichen Glaubensgenossen unter gar keinem Verwände zur Anneh­mung oder Beipflichtung seines Glaubens und seiner Gemeinde zu bereden oder zu verleiten, falls er sich nicht der Furcht der Strafe nach aller Strenge unserer Gesetze auszusetzen gesonnen ist."* Für die Siedler spielte das religiöse Leben eine wichtige Rolle. Sie haben eigene Kirchen und Schulen erbaut und sie auch mit eigenen Mitteln finanziert und unterhalten. Die Gottesdienste waren immer gut besucht.

"Die enge Verbundenheit zwischen Familie, Kirche und Schule trug zur Stärkung von Sitte und Moral, aber auch zur besseren Arbeitshaltung und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Volksgruppen bei."** Bei der Gründung der Siedlungen wurde die Glaubensrichtung der Siedler berücksichtigt. Es wurden protestantische und katholische Siedlungen erbaut.

* Kirche und Religion von Aussiedlern aus den GUS-Staaten, Hermann Ruttmann

** Die Kirchen und das religiöse Leben der Russlanddeutschen Katholischer Teil Joseph Schnurr, Rußlanddeutsche - Volk auf der Wanderschaft