Historische Entwicklung der Integration

 

„Eine Heimat zu finden heißt, als der leben zu können, der man geworden ist – als Aussiedler also, der zwei Sprachen spricht und der mit zwei Kulturen lebt." (1)

 

Um die Situation der Russlanddeutschen besser zu verstehen, muss man in der Geschichte bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückgehen. Die deutschsprachigen Einwanderer waren in mehreren Siedlungsbewegungen neben Ost- und Südosteuropa auch ins russische Zarenreich gekommen. Sie stammten in erster Linie aus heute in Deutschland liegenden Gebieten (z.B. Pfalz, Rheinland, Hessen). In Russland entstanden im 19. Jahrhundert drei große Siedlungsgebiete (Wolga-, Schwarzmeergebiet und Wolhynien).

Das im wesentlichen friedliche Zusammenleben der Deutschen mit der russischen Bevölkerung wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts durch die zunehmende Bedeutung nationalstaatlicher Ideen erschwert. Das politische Ziel, staatliche und nationale Grenzen in Einklang zu bringen, führte zur Verdrängung nationaler Minderheiten bzw. zum Versuch, diese zu assimilieren. Für die Deutschen, deren Vorfahren als Arbeitskräfte und Kolonisatoren eingeladen worden waren, stellten die politischen Veränderungen ihre rechtliche, soziale und wirtschaftliche Integration in Frage. Ein kleiner Teil der deutschen Minderheit verließ noch vor dem Ersten Weltkrieg das russische Zarenreich.

Die brutale Besatzungspolitik des nationalsozialistischen Deutschlands während des Zweiten Weltkrieges führte im Anschluss an die deutsche Niederlage zur Rechtlosigkeit und zur Vertreibung der in osteuropäischen Staaten lebenden deutschen Minderheit. In der Sowjetunion war die deutsche Bevölkerung bereits 1941, nach dem Einmarsch deutscher Truppen in sowjetisches Territorium, kollektiv deportiert worden. Bis zum Jahr 1955 war es den Deutschen nicht erlaubt, die Sondersiedlungen in den Deportationsgebieten (z.B. in Sibirien oder Kasachstan) zu verlassen.

Die in der Sowjetunion verbliebenen Deutschen waren nach dem Zweiten Weltkrieg zu einer rechtlich diskriminierten sozialen Randgruppe geworden. Bis in die sechziger Jahre hinein war es ihnen gebietsweise verboten, die deutsche Sprache in der Öffentlichkeit zu benutzen. Aber auch später verwendeten die meisten Deutschen die deutsche Sprache aus Furcht vor Repressionen in der Öffentlichkeit nicht. Unter diesen Bedingungen ging die deutsche Sprachkompetenz verloren und die Kultur der deutschen Minderheit geriet in Vergessenheit.

 

Seit den frühen fünfziger Jahren kommen Aussiedler aus osteuropäischen Ländern und der vormaligen Sowjetunion nach Deutschland, wo sie auf der Basis des Grundgesetzes (Artikel 116, Absatz 1) (2) als deutsche Staatsbürger aufgenommen werden. Im Vordergrund für die Ausreise stehen die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern und die Konfrontation mit den neu aufflammenden ethnischen Konflikten in den Nationalstaaten der ehemaligen UdSSR.

Bis zum Beginn der neunziger Jahre mussten Aussiedler keinen individuellen Nachweis dafür erbringen, dass die in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit diskriminiert worden waren. Seitdem das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) am 1.1.1993 in Kraft trat, müssen alle Ausreisewilligen aus den Staaten Osteuropas individuell glaubhaft machen, dass sie aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit benachteiligt wurden. Die Ausnahmegruppe bilden die Deutschstämmigen aus der ehemaligen Sowjetunion. Damit sind die Staaten Kasachstan und Russland zu den wichtigsten Herkunftsländern der Aussiedler geworden. In den siebziger und achtziger Jahren kamen die meisten Aussiedler aus Polen. Im Jahr 1990 überstieg die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion aus allen anderen osteuropäischen Ländern (vor allem Polen und Rumänien).

Die im Mai 1996 eingeführte Prüfung der deutschen Sprachkenntnisse der Ausreisewilligen im Herkunftsland hat die Zuwanderungszahlen verringert. Erstmals in der Geschichte der Aussiedlerzuwanderung muss die ´deutsche Volkszugehörigkeit` der Antragsteller im Herkunftsland mit deutschen Sprachkenntnissen nachgewiesen werden. (3) Da die Deutschen in der ehemaligen Sowjetunion nur noch über mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse verfügen, bestehen nach Informationen des Bundesverwaltungsamtes ca. 30% der Ausreisewilligen den Sprachtest nicht und verlieren das Anrecht auf Zuwanderung.

Die hohe Zahl der Aussiedler (1,8 Millionen), die seit 1990 nach Deutschland gekommen ist, hat in der deutschen Bevölkerung wiederholt Abwehrreaktionen hervorgerufen. Man stößt immer wieder auf das Unverständnis über diese Migrantengruppe, die sich als Rückwanderer versteht, deren Vorfahren aber nie in den Grenzen der heutigen Bundesrepublik gelebt hatten, und die über deutsche Sprachkenntnisse nur mangelhaft verfügen kann. Die jugendlichen Russlanddeutschen, sowie deren Eltern und Großeltern, befinden sich hier in der schwierigen Situation: Migrations- und Integrationsprobleme aufgrund ihrer Bi-Kulturalität und abnehmender Akzeptanz der Bevölkerung.

Die Entscheidung, das eigene Herkunftsland zu verlassen, treffen Individuen nicht unabhängig von ihrer familiären und sozialen Situation, wobei die Migrationsgründe sehr verschiedenartig sind. Neben der Familienzusammenführung wird die Entscheidung zumeist damit begründet, als Deutsche unter Deutschen leben zu wollen. Die allgemeine Verschlechterung der materiellen Lage sowie die Furcht vor ausbrechenden Nationalitätskonflikten in den Nachfolgestaaten nach dem Zerfall der Sowjetunion sind weitere Motive für die Ausreiseentscheidung. Für weibliche Migranten ist die Entscheidung, ein selbständiges, von der Herkunftsfamilie unabhängiges Leben führen zu können, von besonderer Bedeutung. Für allein stehende Frauen spielt oft der Wunsch, unterdrückende Verhältnisse im Herkunftsland zu verlassen, eine entscheidende Rolle bei der Migrationsentscheidung. Für Frauen, die bereits Mütter sind, geht es meist darum, den Kindern durch die Migration eine Ausbildung und eine Zukunft zu sichern.

 

Der Wunsch, als Deutsche unter Deutschen leben zu wollen, äußert sich in Deutschland in einer hohen Motivation Kontakte zu den hiesigen Deutschen aufnehmen zu wollen und in einem Druck sich in ihrem Alltag als Deutsche ausweisen zu müssen. Hiesige Deutsche suchen diesen Kontakt nicht immer und nehmen Aussiedler häufig nicht als Deutsche, sondern als Fremde bzw. als Russen wahr. So ist die Familie, für viele auch unfreiwillig, zur primären Bezugsgruppe geworden und hat eine besondere Bedeutung in der alltäglichen, aber auch in der emotionalen Bewältigung der Einwanderungssituation.


 

[1] Thielicke, B.: Aussiedler – Fremde in der alten und neuen Heimat. In: Unsere Jugend, 1 / 1998, S. 9

[2]Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. ((Dietz. B.: Jugendliche Aussiedler. Porträt einer Zuwanderergeneration, Campus 1998, S. 17)

[3] Bisher wurden die deutschen Sprachkenntnisse nach der Einreise in Deutschland überprüft. (Dietz. B.: Jugendliche Aussiedler. Porträt einer Zuwanderergeneration, Campus 1998, S. 20)